Der Textil-Printer
 
   
     

AGB Werbung Rauen

1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.

2. Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird unversichert versandt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesandte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung, um die Dauer der Behinderung, verlängert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

3. Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden.
Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder
geringe Änderungen in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden.
Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich
nur für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen.

Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, daß es sich um 1-B Ware und nicht um 1-A Ware handelt,
insbesondere bei T-Shirts, müssen kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden.
Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.

Bei Aufträgen ab 100 Stück muß der Käufer 2% Fehldrucke akzeptieren.
Die darüber hinausgehende Menge zahlt der Verkäufer.

4. Die Rechnung wird am Versandtag erstellt. Eine Valutierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Als Datum der Rechnungsregelung gilt bei
Banküberweisungen der Tag der Gutschrift, bei Scheckzahlung der Tag der endgültigen Gutschrift bei der Bank
des Verkäu-fers. Zahlungen werden stets zur Begleichung der älteren fälligen Schulden zuzüglich aufgelaufener
Verzugszinsen und Mahnkosten verwendet.

5. Bei Zahlungen nach Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe der dem Verkäufer berechneten
Bankzinsen zuzüglich der Bankgebühren berechnet.

Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden 5,00 Euro durch den Verkäufer in Rechnung gestellt.

 

6. Rechnungen können nur bar, mit Scheck oder durch Überweisung gezahlt werden.
Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückzahlung von Teilbeträgen ist unzulässig.

7. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einzugsermächtigung des Käufers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

8. Alle angegebenen Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
Zwischenverkauf von Posten vorbehalten.

9. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile
ihre Gültigkeit verlieren.

10. Textildruck Rauen kann nicht haftbar gemacht werden für Unkosten oder Verluste, die sich aus der
Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den
Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Textildruck Rauen ist also weder dem Kunden
noch Dritten gegenüber verantwortlich für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung,
ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen.

Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Druckauftrag
eingereicht hat. Der Kunde ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt Textildruck Rauen von
allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus einem Vorwurf mißbräuchlicher Verwendung ergeben sollten.
Dies gilt auch, wenn Textildruck Rauen zur graphischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert
wurde.

11. Gerichtsstand ist Schwandorf